Carrier bzw. Frachtführer

"Ein Carrier bzw. Frachtführer ist ein selbständiger Kaufmann, welcher gewerbsmäßig die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern ausführt." (§§407 ff. HGB) Beispiele sind Fuhrunternehmen, Kurier-, Express- oder Postdienste sowie Paketdienste.

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