Diesel-Fahrverbot-Ausnahmen - Warum KEP-Dienste nicht aus dem Schneider sind?

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Dieselfahrverbote kommen - möglicherweise auch bei KEP Diensten

Nun ist es amtlich: ab dem 01. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein stadtweites Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge. Die Luftqualität in der baden-württembergischen Landeshauptstadt ist so schlecht, dass die Landesregierung drastische Maßnahmen ergreift – erstmals bezieht sich das Fahrverbot auf ein ganzes Stadtgebiet, nicht nur auf einzelne Straßen, wie in Hamburg.

Was bedeutet das Diesel-Fahrverbot für die KEP-Branche, deren Transporter fast ausschließlich mit Dieselmotoren unterwegs sind? Warum besteht für Lieferdienste trotz der vorgesehenen Ausnahmeregelung weiterhin die Gefahr eines Fahrverbotes? Und welche Auswirkungen hat das Fahrverbot auf KEP-Dienste in Sachsen, Berlin oder NRW? Wir sortieren die Fakten und zeigen auf, was auf die Paketdienste zukommt.

Wer ist vom Fahrverbot betroffen?

Das nun erlassene Verbot gilt ab 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4. Diesel-Wagen der Euro-5-Norm sollen vom Fahrverbot vorerst ausgenommen werden. Mitte des Jahres 2019 will das Land überprüfen, ob sich die Luftqualität in der Stadt entscheidend verbessert hat. Falls die Grenzwerte auch weiterhin deutlich überschritten werden, könnte das Fahrverbot ab 2020 auch auf Euro-5-Diesel ausgeweitet werden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diese schwammige Regelung bereits als rechtswidrig angemahnt. Die Landesregierung muss bis Ende August ein konkretes Datum für ein Fahrverbot der Euro-5-Diesel festlegen, sonst droht ein Zwangsgeld. Ein solches Verbot darf frühestens ab September 2019 eingeführt werden. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht im Februar entschieden.

Wo gilt das Fahrverbot?

Entscheidend ist, dass in Stuttgart das komplette Stadtgebiet zur Sperrzone für die betroffenen Fahrzeuge wird. Auch in Hamburg gibt es bereits Fahrverbote für Selbstzünder, allerdings nur auf einzelnen Strecken, die leicht umfahren werden können. In Stuttgart dagegen ist aufgrund der großräumigen Sperrung keine Ausweichroute innerhalb der Stadt möglich.

Hintergrund dieser umstrittenen Maßnahme ist die hohe Stickoxidbelastung auf Stuttgarts Straßen. An zahlreichen Messstellen überschreitet die Schwabenmetropole  immer wieder massiv die Stickoxid-Grenzwerte der EU, so dass der Stadt empfindliche Strafen drohen, wenn die Luftqualität sich nicht in kurzer Zeit entscheidend verbessert. Die Fahrverbote sind daher Teil eines umfassenden Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sie im Februar 2018 grundsätzlich gebilligt, sowohl für einzelne Straßenabschnitte, als auch für großräumigere Gebiete.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Für Anwohner gilt eine Übergangsfrist bis April 2019, dann muss der alte Diesel draußen bleiben. Für Gewerbetreibende gibt es weitreichendere Ausnahmen: dauerhaft einfahrberechtigt bleiben unter anderem Dienste zur Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, Altenheimen und Krankenhäusern. Auch für den Lieferverkehr ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. „Alle Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung“ – so die Mitteilung des Landesverkehrsministeriums – sind unbefristet von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen. Für die KEP-Dienstleister ändert sich somit vorerst nichts, heißt es allenthalben. Doch so einfach ist es leider nicht.

Freie Fahrt für Lieferdienste – aber wie lange noch?

Die Ausnahmeregelungen für Lieferdienste, Handwerker und Fahrzeuge des ÖPNV haben zwei eklatante Schönheitsfehler. Erstens ist sie nicht als generelle Ausnahme konzipiert, sondern als Übergangsregelung. Und diese Übergangsregelung ist mit einer Auflage verbunden: der Selbstverpflichtung der Unternehmen, ihre Flotten zu erneuern. Sollte die Modernisierung der Transportflotten nicht in ausreichendem Maße voranschreiten, drohen auch hier Fahrverbote. Wie und von wem diese Selbstverpflichtung zur umweltfreundlichen Flottenerneuerung überwacht werden soll, bleibt unklar.

Als weitaus gravierender könnte sich der zweite Schönheitsfehler erweisen: es ist noch nicht gesichert, ob die geplanten Ausnahmeregelungen rechtlich Bestand haben. Mit Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Landesregierung inzwischen schriftlich belehrt, dass für die geplanten Einschränkungen des Fahrverbotes „offensichtlich kein Raum ist“. Für das Fahrverbot bis Euro-4-Norm bedürfe es „keiner Übergangsfristen“ und „keinerlei Differenzierung in Bezug auf den betroffenen Adressatenkreis“, heißt es in dem Papier. Für den Fall, dass die Landesregierung die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfüllt, stellte das Gericht ein Zwangsgeld in Aussicht. Ob und inwieweit die Regierung die Regelungen an diese Forderungen anpassen wird, lässt sich noch nicht absehen. Stuttgart ist für Lieferdienste daher bis auf weiteres unberechenbares Terrain, das künftig nur mit Fahrzeugen der Euro-6-Norm sicher befahren werden kann.

Hamburg, Stuttgart – Köln, München, Berlin…?

Das eigentliche Problem für die KEP-Branche ist allerdings ein viel Umfassenderes: es ist gut möglich, dass Stuttgart kein Einzelfall bleibt. Über 60 deutsche Städte und Gemeinden überschreiten die vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte, teilweise erheblich. Um die Stickoxid-Werte kurzfristig in den Griff zu bekommen, gelten Fahrverbote für Diesel-PKW und -LKW als einzig wirkungsvolle Maßnahme. Bislang wehren sich sowohl Landesregierungen als auch Bundesverkehrsministerium entschieden gegen Verkehrsbeschränkungen. Doch der Druck auf die Politik wächst. Die EU-Kommission verklagt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof. Gegen 19 Städte laufen Klagen der Deutschen Umwelthilfe, weitere werden gegenwärtig vorbereitet. Fahrverbote drohen daher auch in Köln, Aachen, Düsseldorf, München, Berlin und zahlreichen weiteren Städten. Das Thema Diesel-Fahrverbote betrifft somit früher oder später den gesamten Lieferverkehr in Deutschlands Ballungsräumen.

Kritisch dabei: laut Informationen aus den KEP-Unternehmen sind mehr als 80 Prozent der Zustellfahrzeuge mit Dieselmotoren der Euro-Normen 1 bis 5 unterwegs. Das bedeutet, dass ein Großteil der Lieferfahrzeuge in absehbarer Zeit von Fahrverboten bedroht ist. Die „Großen“ der Paketbranche rüsten daher ihre Flotten zunehmend auf alternative Antriebe um. Hermes meldete Anfang des Jahres die Anschaffung von 1500 E-Kleinlastern, DHL hat bereits über 5.000 StreetScooter im Einsatz und alle testen die Zustellung per Lastenfahrrad. Auch die alternativen Paketdienstleister werden nicht umhinkommen, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren. Wer die Städte als Zustellgebiete nicht verlieren möchte, muss umweltschädliche Dieseltransporter durch emissionsarme Fahrzeuge ersetzen. Das kostet Geld und geht nicht von heute auf morgen. Die Umstellung auf alternative Transportmittel kann daher nur ein Baustein einer zukunftsfähigen Paketlogistik sein. Langfristig konkurrenzfähig bleibt nur, wer die Effizienz auf der letzten Meile optimiert. Lastenfahrräder und E-Mobile müssen ergänzt werden durch weitere innovative Maßnahmen, damit mit weniger Fahrzeugen mehr Sendungen ausgeliefert werden können.