Chance oder Nachteil – neue Paketdienste-Verordnung der EU

EU-Verordnung-Paketdienstleister

Europaweite Aufsichtsbehörde für Paketdienste - das klingt nach viel Bürokratie und geringem Nutzen. Aber im Europäischen Paketbereich könnte diese Regelung und die dazugehörende Behörde einiges bewegen. Ziele der neuen Verordnung zu den Paketzustelldiensten, die noch vom EU-Ministerrat abgesegnet werden muss, sind erhöhte Preis-Transparenz für Versender und Empfänger sowie die Verbesserung des Verbrauchervertrauens in puncto grenzüberschreitender Zustellung. Dafür wird eine EU-Behörde geschaffen, der verschiedene Eckdaten der Leistungen der Paketdienste übermittelt werden müssen – und die dann diese sinnvoll und transparent veröffentlichen soll.

Pakettarife zentral meldepflichtig

Entscheidendste Leistungsmeldung ist der Preis für eine Sendung. Im Dschungel der verschiedenen Preismatrizen der einzelnen Unternehmen sind anscheinend so viele Fußangeln für die Verbraucher versteckt, dass sich die EU zu einer zentralisierten Auskunftspflicht für die Postunternehmen genötigt sah.

Zukünftig müssen alle Pakettarife nach Brüssel (oder den noch zu bestimmenden Sitz der Paketdienste-Aufsichtsbehörde) gemeldet werden. Es wird keinen Unterschied zwischen nationalen und internationalen Sendungen geben. Für die Tarifmeldungen werden exakte Angaben erwartet, wie etwa:

  • (Interne) Tarifbezeichnungen
  • Maße der Sendungen
  • Zustellzeiten
  • Zusätzliche Services
  • Lieferländer (national/spezielle Länder/EU-weit/weltweit)

Klingt nach dem Versuch, das wilde Gewucher auf dem Paketmarkt etwas zu entwirren. Genau dies scheinen auch die weiteren Regelungen der Verordnung widerzuspiegeln. Jedoch ist aus dem verwirrenden Text der Verordnung noch nicht genau ersichtlich, wer unter diese Tarif-Meldepflicht fällt.

Nationale Regulierungsbehörden: Prüfung bei zu hohen Preisen

In Deutschland darf die Bundesnetzagentur in Zukunft Tarife prüfen, bei denen der Verdacht besteht, dass diese zu hoch sind und gegen die Verhältnismäßigkeit verstoßen. Dabei wird diese Prüfung aber nur die Universaldienste betreffen – und da kommt die Krux. Einziger Universaldienst im Lande ist die DPDHL AG. Ähnliches gilt in fast jedem anderen Land der EU. Die großen (ehemaligen) Staatspostunternehmen werden damit betroffen sein.

Viel interessanter dürfte hingegen die Tatsache sein, dass es eine Meldeverpflichtung geben wird, die erheblich mehr Informationen über die Marktlage mit sich bringt. Diese Meldepflicht gilt nicht für alle Paketdienste und auch nur für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die nur in einem Land der EU tätig sind. Wer exakt darunter fällt, wird sich wohl erst mit dem Eintritt der Gültigkeit im Mai 2018 zeigen, aber wenn es mehr als nur der „Gelbe Riese“ ist, würde die Transparenz des Paketmarktes für den Versender immanent steigen.

(Pflicht-)Informationen der Paketdienste für Bundesnetzagentur:

  • Umsatz
  • Anzahl der gelieferten Pakete
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Beschäftigungsstatus der Mitarbeiter
  • Informationen über Subunternehmer
  • Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden

Wie und in welcher Form diese Informationen dann veröffentlicht werden sollen, steht auch noch nicht fest. Erst mit der rechtskräftigen Verabschiedung durch den EU-Ministerrat wird sich dann wohl auch die Bundesnetzagentur äußern. Eine interessante Entwicklung wäre das allemal – mit sehr weitreichenden Folgen für die Paketdienste!